5020 Salzburg

Nonntaler Hauptstraße 56A



telefon 0662 83 13 08-0

fax 0662 83 13 08-15

im notfall 0664 20 51 890
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Vertragsarzt
der BVA, SVA der Gewerblichen Wirtschaft, KFA der Stadt Salzburg.

Wahlarzt
für alle weiteren Kassen (GKK, Bauern, ....), die vermutlichen Kosten sagen wir Ihnen bei der Terminvergabe.

Teilen Sie uns eventuelle Zusatzversicherungen mit. So können wir Ihnen behilflich sein, die Refundierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen!

Vor Verödungen und Operationen geben wir Ihnen einen verbindlichen schriftlichen Kostenvoranschlag

Ein Wahlarzt oder Privatarzt
ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur jeweiligen Krankenkasse des Patienten steht. Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich aus dem gesetzlich verankerten Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.
Was bieten Wahlärzte? Sie sind auch in Gebieten vertreten, in denen nicht ausreichend Kassenärzte zur Verfügung stehen. Manche Leistungen, die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind. Flexible Ordinationszeiten und geringe Wartezeiten.

Wie komme ich zum Wahlarzt? Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen. Die meisten Salzburger Wahlärzte können Ihnen ein Kassenrezept ausstellen, das Sie nicht von der Krankenkasse bewilligen lassen müssen.

Was kostet der Wahlarzt? Scheuen Sie Sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen oder auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?
1.) Bei Ihrer Krankenkasse: Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
2.) Bei Ihrer Privatversicherung: Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

Wo finden Sie Hilfe bei Fragen und Problemen?
• Beim behandelnden Wahlarzt.
• Bei meiner Krankenversicherung. Bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
• Bei der Ärztekammer.