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Vertragsarzt
der BVA, SVA der Gewerblichen Wirtschaft, KFA der Stadt Salzburg.
Wahlarzt
für alle weiteren Kassen (GKK, Bauern, ....), die vermutlichen Kosten sagen
wir Ihnen bei der Terminvergabe.
Teilen Sie uns eventuelle Zusatzversicherungen mit. So können
wir Ihnen behilflich sein, die Refundierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen!
Vor Verödungen und Operationen geben wir Ihnen einen verbindlichen schriftlichen Kostenvoranschlag
Ein Wahlarzt oder Privatarzt
ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur
jeweiligen Krankenkasse des Patienten steht. Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet
sich aus dem gesetzlich verankerten Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich
seinen Arzt frei wählen zu können.
Was bieten Wahlärzte? Sie sind auch in Gebieten vertreten, in denen nicht
ausreichend Kassenärzte zur Verfügung stehen. Manche Leistungen, die
in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind. Flexible Ordinationszeiten und geringe
Wartezeiten.
Wie komme ich zum Wahlarzt? Eine Überweisung
ist nicht erforderlich. Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt
oder Kassenarzt überweisen. Die meisten Salzburger Wahlärzte
können Ihnen ein Kassenrezept ausstellen, das Sie nicht von
der Krankenkasse bewilligen lassen müssen.
Was kostet der Wahlarzt? Scheuen Sie Sich nicht,
den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen
Kosten zu fragen oder auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag
einzuholen. Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine
Privathonorarnote.
Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?
1.) Bei Ihrer Krankenkasse: Für jene ärztlichen Leistungen, die auch
den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich
des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog
der Kassen enthalten sind, erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
2.) Bei Ihrer Privatversicherung: Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser
der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte
Privathonorar refundiert.
Wo finden Sie Hilfe bei Fragen und Problemen?
• Beim behandelnden Wahlarzt.
• Bei meiner Krankenversicherung. Bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
• Bei der Ärztekammer.
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